29.10.2016
Jugendschutz
Medien, Gegenstände und Dienstleistungen dürfen Kindern undJugendlichen nicht angeboten, vorgeführt, weitergegeben oderzugänglich gemacht werden, wenn sie eine Gefahr für deren seelischeund körperliche sowie sonstige Entwicklung darstellen könnten.Wollen Sie als Eigentümerin bzw.