Öffnungszeiten
Adresse:
Bezirkshauptmannschaft Leoben
Peter-Tunner-Straße 6
8700 Leoben
Telefon: 03842-45571
FAX: 03842-45571-550
E-Mail
Homepage
Für telefonische Terminvereinbarungen erreichen Sie uns während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr):
Telefon: 03842/45571-0
E-Mail: bhln@stmk.gv.at
Fax: 03842/45571-550
HP: www.bh-leoben.steiermark.at
Anträge in Papierform können im Briefkasten der BH Leoben eingeworfen werden.
Für alle Referate in der Bezirkshauptmannschaft Leoben werden grundsätzlich folgende Zeiten für den Parteienverkehr bestimmt:
Montag bis Freitag: | 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Faschingsdienstag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Karfreitag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Für die Infostelle und die Bürgerservicestelle (Reisedokumente, Führerschein- und KFZ-Angelegenheiten) im Erdgeschoß werden folgende Zeiten für den Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung festgelegt:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: | 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Faschingsdienstag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Karfreitag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Amtstage der Amtsärztin finden zu folgenden Zeiten statt:
Montag und Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
Impfungen werden zu folgenden Zeiten durchgeführt:
Donnerstag: | 11.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr |
Für alle Referate in der Bezirkshauptmannschaft Leoben werden folgende Amtsstunden festgelegt:
Montag bis Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Faschingsdienstag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Karfreitag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Bezirkshauptmannschaft öffnet von Montag bis Freitag um 08:00 Uhr. Aus organisatorischen Gründen ist die Eingangstür nur während der Öffnungszeiten der Bürgerservicestelle geöffnet.
Unsere Telefonvermittlung ist unter der Nummer 03842/45571-0 wie folgt besetzt:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
Hinweis:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit, zur Entgegenname schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden verpflichtet.
Hinweis: Während der Parteienverkehrszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BH Leoben nach Terminvereinbarung persönlich für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Davon zu unterscheiden sind die Amtsstunden:
Während der Amtsstunden ist die Einbringung von schriftlichen Mitteilungen an die BH Leoben möglich.
Außerhalb der Amtsstunden schriftlich bei der Behörde eingebrachte Anbringen gelten erst am nächstfolgenden Werktag als eingebracht.
„Einbringung von Schriftstücken (§ 13 AVG)"
Für die Einbringung schriftlicher Anliegen gemäß § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Leoben stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Einbringung von Schriftstücken per Post: Bezirkshauptmannschaft Leoben
8700 Leoben, Peter Tunner-Straße 6
Einbringung von Schriftstücken per Telefax: Fax: +43 3842 45571 - 550
Einbringung von Schriftstücken (§ 13 AVG) per Mail: E-Mail: bhln@stmk.gv.at
Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/.
Elektronische Anbringen:
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Für Wünsche, Beschwerden oder Anregungen benützen sie bitte dieses Kontaktformular.