Personalausweis Neuausstellung
Allgemeine Informationen
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Alter Personalausweis ist abgelaufen
- Namensänderung (Heirat)
- Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis gibt die Identität nicht wieder
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).
ACHTUNG
Sollten Sie kurze Zeit nach der
Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei
Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte
erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der
zuständigen Passbehörde.
Weitere Informationen zur Neuausstellung eines Personalausweises finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Erforderliche Unterlagen
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Erstmalige Beantragung Erwachsener (volljährig)
:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
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Führerschein - wenn vorhanden, sonst Identitätszeuge mit amtlichen Ausweis
- gegebenenfalls zusätzliche Urkunden (zB Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid, wenn sich der Name gegenüber dem bestehenden Ausweis geändert hat?)
-
Urkunde betreffend Titel, wenn der Eintrag im Personalausweis erfolgen soll
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Neuausstellung Erwachsener,
Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- alter Personalausweis oder Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- gegebenenfalls zusätzliche Urkunden (zB Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid, wenn sich der Name gegenüber dem bestehenden Ausweis geändert hat?)
- Urkunde betreffend Titel, wenn der Eintrag im Personalausweis erfolgen soll
-
Erstmalige Beantragung, Kind:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Heiratsurkunde der Eltern, wenn eheliches Kind
- Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftbestätigung oder
Bestätigung über die gemeinsame Obsorge eines Standesamtes
(nur wenn vorhanden) - wenn uneheliches Kind - Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftstempel vom Gericht über die Obsorge - wenn Eltern geschieden
- Kind (persönliche Anwesenheit)
- gesetzlicher Vertreter mit amtlichem Ausweis
-
Neuausstellung Kind,
Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde, wenn sich der Name gegenüber dem bestehenden Personalausweis Pass geändert hat
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Heiratsurkunde der Eltern, wenn eheliches Kind
- Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftbestätigung oder
Bestätigung über die gemeinsame Obsorge eines Standesamtes
(nur wenn vorhanden) - wenn uneheliches Kind - Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftstempel vom Gericht über die Obsorge - wenn Eltern geschieden
- Kind (persönliche Anwesenheit)
- gesetzlicher Vertreter mit amtlichem Ausweis
-
Neuausstellung bei Verlust oder Diebstahl des bestehenden
Personalausweises
- Dokumente wie bei erstmaliger Beantragung
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Amtlicher Lichtbildausweis
-
inländische Diebstahlsanzeige, (Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend)
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).