Bildung, Auflösung sowie Satzungsänderung
Allgemeine Informationen
(1) Überprüfung der Satzungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie Überprüfung der satzungskonformen Beschlussfassung. (2) Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt die bescheidmäßige Anerkennung und Auflösung von Wassergenossenschaften, wobei die Anerkennung die Genehmigung der Satzungen beinhaltet.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).