Innerer Dienst - Kanzleileitung
Die Stabstelle Innerer Dienst ist in der Dienstanweisung des Landeshauptmannes festgeschrieben. Als Stabstelle wird ein Bereich definiert, der mit, für den oder im Auftrag des Bezirkshauptmannes organisatorische Aufgaben zu erledigen hat.
Zum Geschäftsbereich des Inneren Dienstes gehören insbesondere:
- Postein- und Postausgang
- Telefonvermittlung
- Dienstkraftfahrzeug-Management
- Rechnungswesen
- Beschaffungswesen
- Organisationsentwicklung
- Personalangelegenheiten
- Lehrlingsausbildung
- Hilfsdienst