Sanitätsreferat/Amtsärztin
Aufgaben
Der Aufgabenbereich des Sanitätsreferates umfasst:
Impfungen
• FSME, Grippe im Rahmen der saisonalen Impfaktionen, Masern-, Mumps-, Rötelnimpfung;
• Impfungen für Schulkinder nach Vorgaben des österreichischen Impfplanes (Masern-, Mumps-, Röteln, Hepatitis B, Diphtherie- Tetanus- Polio- Keuchhusten, Meningokokken, humaner Papillomvirus (HPV)
• Impfpasskontrollen, Impfberatung und -aufklärung
Impfungen Minderjähriger werden nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten durchgeführt!
Aus rechtlichen Gründen werden selbst mitgebrachte Impfstoffe nicht verabreicht!
Die Masernimpfung für ungeschützte Erwachsene ist im Sanitätsreferat zu den Impfzeiten und bei den Hausärzten kostenlos erhältlich
Grippe- und Covidimpfung
Ab sofort können Termine für die Grippe- und Covidimpfung vereinbart werden.
Alle Impfungen sind kostenlos.
Mitzubringen:
- Impfpass
- Kugelschreiber
Einwilligungsformular Influvac Tetra
Einwilligungsformular Fluad Tetra
Einwilligungsformular Fluenz Nasenspray
AKTUELL:
Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.
Infektionserkrankungen, Epidemien
• Erhebungen und Ausbruchsabklärung bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen, (z. B. Brech- Durchfall- Erkrankungen, Hepatitis, uvm.), entsprechende Veranlassungen und Vorkehrungen zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung
• Tuberkulosefürsorge
Umgebungsuntersuchungen und Überwachung nach dem
• Epidemiegesetz
• Tuberkulosegesetz
• Geschlechtskrankheitengesetz
Suchtgiftgebarung
• Ausgabe und Verwaltung von Suchtgiftvignetten
• Vidierung von Suchtgiftdauerrezepten und Überwachung der Substitutionstherapie
• Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz bei Übertretungen des Gesetzes
Sanitäre Aufsicht
• Überwachung von Krankenanstalten
• Apotheken
• Frei- und Hallenbäder
• Badeseen
• Saunaanlagen
• Lebensmittelsicherheit
• Trinkwasserhygiene
• Friedhöfe und Bestattungswesen
Sachverständigentätigkeit und Erstellung von Gutachten in Gewerbeverfahren (Umwelthygiene, Lärm)
Untersuchungen nach dem
• Führerscheingesetz
• Behindertengesetz
• ArbeitnehmerInnen- und Mutterschutzgesetz
• Suchtmittelgesetz
• Waffengesetz
• Jagdgesetz
• Chemikaliengesetz
• Untersuchungen für Landesbedienstete (Einstellungsuntersuchungen, Arbeitsfähigkeit von Landeslehrern, KAGES- Bedienstete)
Gesundheitsberatung und Prävention
• Ernährungsberatung
• Impfberatung
• Beratung bei Abhängigkeitserkrankungen
Ausweise für schwere Gehbehinderung gemäß § 29b StVO stellt das Bundessozialamt - Landesstelle Steiermark, 8021 Graz, Babenbergerstraße 35, Tel. Nr. 0316/7090, aus.
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Amtstage:
Montag zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung möglich. -
Telefonnummer: 0384245571-216
DONNERSTAG: von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr nur mit telefonischer Vereinbarung möglich
Mitgebrachte Impfstoffe können aus rechtlichen Gründen nicht geimpft werden.
Kinder werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft!